Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen – finanziert durch die bKV

Jeder kennt sie, jeder nutzt sie – oder doch nicht? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Zusatzleistungen, die insbesondere wichtig für die Gesundheitsprävention und die Früherkennung von Krankheiten sind. Doch die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kaum bis gar nicht übernommen – die Patienten müssen sie aus eigener Tasche zahlen. Das kann zur Folge haben, dass Menschen nicht zu wichtigen Vorsorgeuntersuchungen gehen, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ändert das!

IGeL sind auch für Ihr Praxisteam relevant!

Im Gesundheitswesen, also auch in Arzt- und Zahnarztpraxen, werden Patienten individuelle Gesundheitsleistungen als ergänzende medizinische Diagnose- und Behandlungsmethoden angeboten. Gesetzlich versicherte Patienten sehen sich dabei mit teilweise sehr hohen Zusatzkosten konfrontiert. Ab 1. Januar 2023 tritt das Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft, das mit weiteren Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist. Kassenpatienten bekommen fortan noch weniger für ihr Geld! Eine bKV beim Zahnarzt hilft!

Doch nicht nur Ihre Patienten sind betroffen, auch die meisten Angestellten im Gesundheitswesen sind gesetzlich versichert und bekommen die zusätzlichen Leistungskürzungen ebenfalls zu spüren. Sie als Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, das zu ändern. Geben Sie Ihren Mitarbeitern ein Upgrade für ihre Gesundheitsversorgung – ganz einfach mit einer betrieblichen Krankenversicherung. Sie hebt Ihr Team auf Privatpatientenniveau und erstattet die Kosten für viele verschiedene IGeL-Leistungen. Jetzt kostenlose Beratung buchen!

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Das Kürzel „IGeL“ steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Darunter versteht man medizinische Zusatzleistungen, die nicht regulär von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, weil sie nicht zu deren Leistungsumfang gehören. Das bedeutet für die Patienten, dass sie die Kosten für solche individuellen Gesundheitsleistungen selbst übernehmen müssen, wenn sie entsprechende Diagnose- und Behandlungsmethoden nutzen möchten. Deshalb werden individuelle Gesundheitsleistungen umgangssprachlich auch „Selbstzahlerleistungen“ genannt.

Es gibt individuelle Gesundheitsleistungen, die in bestimmten Fällen von den Krankenkassen übernommen werden. Liegt ein begründeter Krankheitsverdacht vor, wird eine IGeL erstattet. Dient die Untersuchung lediglich der Vorsorge und findet nicht in den Zeitabständen statt, die von der Krankenversicherung abgedeckt sind, müssen Patienten sie als individuelle Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche bezahlen.

Eines der bekanntesten Beispiele ist der Gesundheits-Check-up – eine umfassende ärztliche Untersuchung zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Hierbei werden zum Beispiel eine Blutprobe und eine Urinprobe untersucht und der allgemeine Gesundheitszustand des Körpers festgestellt. Diesen Gesundheits-Check-up können Erwachsene ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre bei ihrem Hausarzt durchführen lassen und bekommen die Kosten vollumfänglich erstattet. Möchte man diese Gesundheitsprävention jedes Jahr wahrnehmen, muss man in 2 von 3 Jahren für die Kosten selbst aufkommen.

Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen

Laut IGeL-Monitor gibt es keine einheitliche, umfassende Aufzählung aller IGeL-Leistungen, weil solche Gesundheitsleistungen von Ärzten frei angeboten werden können. Dadurch befindet sich der „IGeL-Markt“ im ständigen Wandel – es kommen neue IGeL hinzu, während andere Gesundheitsleistungen weniger gefragt sind und aus dem Angebot verschwinden.

Doch nach Angaben des IGeL-Monitors gehören folgende Behandlungsmethoden zu den am häufigsten wahrgenommenen individuellen Gesundheitsleistungen:

  • großes Blutbild zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge
  • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  • transvaginaler Ultraschall des Bauchraums
  • Vaginalabstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung (Grüner Star)
  • Akupunktur bei Rückenschmerzen

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Gesundheitsleistungen, deren Kosten nicht oder höchstens teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen:

  • alternativ-medizinische Behandlungen (z. B.: Osteopathie, Heilpraktiker)
  • Ultraschalluntersuchung einzelner Organe (Sono-Check)
  • Knochendichtemessung für Osteoporose-Vorsorge
  • zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft
  • Blutgruppenbestimmung
  • Atteste und Gutachten
  • Stoßwellentherapie

Insbesondere die unterschiedlichen Untersuchungen zur Krebsvorsorge bzw. Früherkennung sonstiger Krankheiten sind wichtig, um gesundheitliche Veränderungen des Körpers frühzeitig zu entdecken und schnell mit einer entsprechenden Behandlung zu reagieren. Nur leider kann sich nicht jeder diese zahlreichen Untersuchungen regelmäßig leisten und die fortlaufenden Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherungen legen Menschen, die weniger Geld haben, weitere Steine in den Weg.

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Wieso werden individuelle Gesundheitsleistungen nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, weil diese nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen lediglich Leistungen für Patienten (zumindest anteilig) bezahlen, die medizinisch notwendig sind. Alles, was über diese Notwendigkeit hinausgeht, ist nicht erstattungsfähig. Laut IGeL-Monitor handelt es sich bei IGeL-Leistungen um Leistungen,

  • die über den Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen hinausgehen, z. B. Atteste und Reiseimpfungen,
  • die nicht ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, wie es das Gesetz erfordert, oder
  • die noch nicht vom G-BA geprüft worden sind.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA ist das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens und legt anhand gesetzlicher Bestimmungen fest, für welche Diagnose-, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzliche Krankenkassen aufkommen müssen. Leistungen, die vom G-BA abgelehnt oder noch nicht geprüft wurden, können als individuelle Gesundheitsleistungen angeboten werden.

Voraussichtlicher Kostenrahmen ausgewählter IGeL-Leistungen (nach dem IGeL-Monitor)

Ultraschall der Brust (Krebsfrüherkennung) 26–60 Euro
Ultraschall der Eierstöcke (Krebsfrüherkennung) 25–53 Euro
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs 25–35 Euro
Augenspiegelung mit Innendruckmessung des Auges (Glaukom-Früherkennung) 20–40 Euro
Akupunktur zur Migräneprophylaxe 25–60 Euro pro Sitzung
Professionelle Zahnreinigung 35–120 Euro pro Sitzung
Osteopathie 70–145 Euro pro Sitzung
Stoßwellentherapie bei einer Kalkschulter 86–198 Euro pro Sitzung
Reisemedizinische Vorsorge ca. 10 Euro (jeweils für Einzelimpfung bzw. Beratung)

deutlich über 100 Euro für das Gesamtpaket (Beratung, Gesundheitschecks, Impfungen)

Quelle: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z.html

Einzeln betrachtet mögen zumindest manche dieser Leistungen gar nicht so kostspielig wirken. Sollten Sie jedoch zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke oder einen PSA-Test jedes Jahr machen wollen, läppert sich das im Laufe des Lebens doch sehr. Mal ganz davon abgesehen, dass Sie womöglich nicht nur eine, sondern mehrere IGeL-Leistungen pro Jahr wahrnehmen möchten. Hinzu kommen akute Fälle, wie Migräne oder Rückenschmerzen, die Sie eventuell mittels Akupunktur oder Osteopathie behandeln lassen wollen. Mit der Zeit kommt da ein ganz schönes Sümmchen zusammen – und die gesetzliche Krankenkasse verweigert die Kostenerstattung. 

Damit Ihre Mitarbeiter eine umfassende Gesundheitsversorgung und ihre Wunschbehandlungen bekommen, können Sie ganz einfach eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Informieren Sie sich jetzt über die zahlreichen, verschiedenen Tarife bei Ihrem bKV-Experten für das Gesundheitswesen: Mein Chef rockt!