Krankenversicherung: Eine Frage der Qualität
Der deutsche Sozialstaat macht es jedem Bürger möglich, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er sie nötig hat. Die Kosten der medizinischen Grundversorgung werden für jeden Bundesbürger von den Krankenkassen getragen. Aber meistens eben nur für die Grundversorgung.
Ganz anders sieht es aus, wenn es sich um die Kosten für eine Behandlung zur Gesundheitsvorsorge handelt oder wenn eine erbliche Vorbelastung vorliegt. In diesem Fall fühlt sich die gesetzliche Krankenkasse allenfalls für die günstigste Lösung zuständig. Wenn zum Beispiel ein bekanntes Schlaganfall-Risiko vorliegt, sieht selbst der Leistungsrahmen vieler privater Krankenversicherungen oft nur eine begrenzte Übernahme der Behandlungskosten vor. In diesem Fall bietet nur eine gezielt ausgewählte Privatversicherung die nötige Sicherheit. Doch die ist teuer – es sei denn, man hat einen weitsichtigen Chef, der für seine Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abschließt. Damit sind seine Mitarbeiter rundum abgesichert – mag kommen, was will.
Umfassende Gesundheits- und Schlaganfall-Vorsorge vom Chef
Als Gruppenversicherung kann eine betriebliche Krankenversicherung zu besonders günstigen Konditionen wesentlich bessere Leistungen anbieten als ein Einzelvertrag. Sie schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse und deckt vielfach auch spezielle Risiken ab, zum Beispiel die Vorsorgeuntersuchungen, um eine erbliche Neigung zu Schlaganfällen frühzeitig aufzudecken. Schon ab fünf versicherten Personen kommen alle Mitarbeiter ohne vorherige Gesundheitsprüfung in den Genuss der besonderen Vorteile. Auch alle Vorerkrankungen sind mitversichert. Bei vielen Versicherungsangeboten können sogar die Familienangehörigen der Mitarbeiter mit in die Gruppenversicherung aufgenommen werden. Die Vorteile haben wir hier übersichtlich dargestellt.