Grundversorgung durch gesetzliche Krankenkassen
In Deutschland muss niemand die Kosten für seine medizinische Grundversorgung aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Versorgungsnetz aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen steht dafür gerade, dass jedermann ärztliche Hilfe erhält, wenn er sie dringend nötig hat. Doch bei gesetzlich Krankenversicherten bleiben die Kosten für alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, an ihnen selbst hängen.
Längst nicht alle Kosten einer Vorsorgebehandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Und wenn, dann meistens nur ein Teil der tatsächlichen Kosten für eine wirksame Prävention. Der Grund hierfür liegt an der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland: Die Menschen werden immer älter: das ist eigentlich gut, doch es erhöht die Ausgaben der Krankenkassen, während ihre Einnahmen gleich bleiben oder sogar sinken. Da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können, ist die Folge, dass immer mehr Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen wegfallen.
Gezielte Vorsorge ist Privatsache
Ab dem vierzigsten Lebensjahr ist es sinnvoll, im Abstand von einem bis zwei Jahren eine Untersuchung zur Früherkennung einer Glaukom-Erkrankung vornehmen zu lassen und die Vorteile einer Glaukom-Vorsorge zu nutzen. Die Kosten dafür sind nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt. Selbst eine private Zusatzversicherung ist keine Garantie dafür, dass man die Kosten erstattet bekommt. Man muss schon genau hinsehen, welche Vorsorgemaßnahmen ihr Leistungsrahmen beinhaltet und welche nicht. Eine betriebliche Krankenversicherung, die auch eine Glaukom-Vorsorge mit einschließt, gibt hier die nötige Sicherheit. Doch sie hat ihren Preis, und der übersteigt oft das Budget eines Normalverdieners. Doch wir haben die passende Lösung und das Beste daran ist: Es kostet sie gar nichts! Jetzt hier informieren.