Gesetzlich Krankenversicherte müssen heute für viele ärztliche Leistungen bezahlen, die früher von ihrer Krankenkasse getragen wurden. Mit der Covid-19 Krise stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor einer finanziellen Herausforderungen und weitere Leistungsreduzierungen werden folgen.
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Sie die immer größer werdende Lücke im gesetzlichen Gesundheitssystem für Ihre MitarbeiterInnen schließen und ihnen modernste Medizin auf „Privatpatienten-Niveau“ ermöglichen.
Auch die in der eigenen Praxis erbrachten Leistungen sind über die bKV abrechnungsfähig. Dazu zählen alle IGeL-Leistungen sowie ZE, Kons und die professionelle Zahnreinigung. Damit gelingt ganz einfach die Eliminierung des geldwerten Vorteils von Mitarbeiterbehandlungen.
Die bKV ist zudem für Sie und Ihre MitarbeiterInnen bis zur 50-Euro Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Als intelligente gesundheitsbezogene Lohnerhöhung kombiniert so die bKV auf sehr einfache Weise den wirtschaftlichen Mehrwert mit dem emotionalen Aspekt der Wertschätzung.