Eine Brille ist viel mehr als nur ein funktionales Hilfsmittel. Sie ist ein Teil der Persönlichkeit.
Es gibt viele Gründe für eine neue Brille. Man kann sie verlieren, sie kann zu Bruch gehen, oder die Sehkraft ihres Trägers lässt nach. Für trendbewusste Menschen kommt noch der Fall in Frage, dass ihre aktuelle Brille einfach nicht mehr up to date ist. Auch wenn ihnen dieser Zustand unerträglich erscheint, ist dies für die Krankenkasse kein Grund für eine neue Brille. Die Frage nach einer Brillen-Versicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen ohnehin meistens nur noch mit einem bedauernden Schulterzucken beantwortet. Bestenfalls ist ein symbolischer Minimalzuschuss zu erwarten.
Eine betriebliche Krankenversicherung garantiert Ihnen bei jeder medizinischen Behandlung den privilegierten Status eines Privatpatienten.
PRIVAT VERSICHERT - OHNE KOSTEN
Individuelle Vorsorgeleistungen
gutes Arbeitsklima
Privatleistungen – bei jedem Arzt
Sicherheit durch betriebliche Krankenversicherung
Zusätzliche Vorsorge durch den Arbeitgeber
Um trotz allem auf der sicheren Seite zu sein, wenn eine neue Brille fällig wird, ist eine betriebliche Krankenversicherung vom Arbeitgeber eine clevere Möglichkeit. Bei ihr werden die Beiträge vom Chef bezahlt. Man muss nur von Anfang an darauf achten, dass eine Brillen-Versicherung im Leistungspaket enthalten ist. Zwar wird auch sie vermutlich nicht den kompletten Preis der Brille bezahlen, doch der Zuschuss, der von ihr kommt, wird wesentlich höher sein, als der von der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Prinzip der betrieblichen Krankenversicherung ist noch relativ neu. Es wurde geschaffen, um den Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenzuwirken. Nachdem das Bevölkerungswachstum in Deutschland seit einigen Jahrzehnten permanent zurückgeht, fehlen in den Sozialkassen die nötigen Beitragszahler, um den Leistungsstand der Krankenkassen aufrecht zu erhalten. Die Folge sind Kürzungen bei allen Leistungen, die nicht der medizinischen Grundversorgung dienen. Die Anschaffung einer neuen Brille wird in der Regel nicht als Grundversorgung betrachtet.
Ein neuer Anreiz für Arbeitnehmer: Die betriebliche Krankenversicherung
Da mit der schrumpfenden Bevölkerung auch die Zahl der Fachkräfte im Arbeitsmarkt geringer wird, ist es für Unternehmen heutzutage schwierig geworden, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Die Konkurrenz ist groß, daher sind attraktive Anreize gefragt, die Jobsucher be-wegen können, sich für ein bestimmtes Unternehmen zu entscheiden. Ein ausgesprochen gefragter Anreiz ist das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung für seine Angestellten. Damit stellt der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Stufe von privat Krankenversicherten. Ihnen stehen somit wieder alle medizinischen Leistungen offen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr bezahlt werden – und ein hoher Zuschuss für die neue Brille gehört natürlich dazu.
Mit dem Einsatz für die gesundheitliche Versorgung seiner Angestellten entsteht eine neue Form der Verbundenheit zwischen einem Arbeitgeber und seiner Belegschaft. Die Mitarbeiter wissen diese Extra-Zuwendung zu schätzen, denn für viele von ihnen stellt sie einen höheren Wert dar als eine Gehaltserhöhung. Besonders hoch wird das Angebot bewertet, dass es möglich macht, auch die Familienangehörigen der Angestellten mit in die betriebliche Krankenversicherung auf zunehmen. Damit gewinnen auch die Familien der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Stück soziale Sicherheit. Für das Unternehmen wird dieser Einsatz für die Gesundheit seiner Angestellten meistens mit großer Loyalität quittiert, die sich in Form von erhöhter Leistungsbereitschaft auszahlt.
Der Einsatz für diese neue Unternehmenskultur ist relativ gering, denn als Gruppenversicherung gibt erhält der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung zu einem extrem günstigen Tarif. Es gibt so gut wie keine Aufnahmehürden und keine Wartezeiten, damit ist für die Angestellten die Frage, wer die Kosten für ihre neue Brille trägt, geklärt.

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