Der Chef kann die soziale Lücke schließen
Gerade weil die Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten so gut kennen, schätzen sie es, wenn Ihr Chef zumindest bei ihnen keinen Unterschied macht. Deshalb ist es für die meisten Zahnärzte selbstverständlich, ihre Angestellten auf Privatpatienten-Niveau ohne Zuzahlungen zu behandeln. Doch sie können noch mehr für ihre Mitarbeiter tun und gemeinsam mit ihnen davon profitieren.
Privatleistungen – bei jedem Arzt
Nicht nur bei der Zahnbehandlung gibt es große Unterschiede zwischen medizinischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und solchen, die eine private Krankenzusatzversicherung möglich macht. Auch bei allen anderen Ärzten und medizinischen Einrichtungen müssen die Patienten Leistungen, die über die gesundheitliche Grundversorgung hinausgehen, aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt auch für medizinische Fachkräfte, wenn sie nur gesetzlich krankenversichert sind. Dabei ist gerade bei ihnen eine umfassende Vorsorge wichtig, damit sie fit und gesund bleiben. Diese Lücke kann der Chef durch eine betriebliche Krankenversicherung schließen.