Für Vorsorge müssen Sie selbst zahlen

Obwohl regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind, um schwere Erkrankungen frühzeitig zu entdecken, müssen einige Untersuchungen von den Patienten selbst bezahlt werden. Die sogenannten IGeL-Leistungen umfassen zum Beispiel die Ultraschalluntersuchung bei der Brustkrebsvorsorge oder die Untersuchung mit Auflichtmikroskopie bei der Hautkrebsvorsorge.

Wem die Mittel für diese wichtigen Untersuchungen fehlen, muss darauf verzichten. Als Arbeitgeber können Sie dafür sorgen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nicht mehr vom Budget abhängt. Weiter lesen…

Immer mehr spüren es – den Fachkräftemangel

Viele Unternehmen bekommen bereits jetzt den Fachkräftemangel zu spüren. Doch auch Unternehmen, die ihn jetzt noch nicht wahrnehmen sollte sich schon jetzt darauf vorbereiten. Um sich dem Fachkräftemangel zu widersetzen ist es wichtig sich nach außen als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Die Attraktivität Ihres Unternehmens können Sie durch den Aufbau einer Arbeitgebermarke stärken. Das funktioniert am besten mit zukunftsorientierten und nachhaltigen Social-Benefits für Ihre Mitarbeiter. Weiter lesen…

Weniger Leistung bei den gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor eine finanziellen Herausforderung. Dadurch wird sie immer teurer und leistet immer weniger. Einige wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht erstattet. Für Zahnersatz wird nur für eine Grundversorgung geleistet.

Auch bei verschriebenen Medikamenten müssen Patienten selbst noch zuzahlen. Eine Zusatzversicherung oder eine PKV ist nicht für jeden tragbar. Eine gute Lösung bietet hier die betriebliche Krankenversicherung. Weiter lesen…

Zeitgemäße Benefits, wie die bKV wirken direkt

Zusatzleistungen vom Arbeitgeber, wie Social Benefits sind heutzutage oft ausschlaggebend dafür, ob sich ein Arbeitnehmer für das eine oder das andere Unternehmen entscheidet. Die betriebliche Altersvorsorge ist zwar eine wichtige Maßnahme, bietet dem Arbeitgeber aber direkt keinen wirklichen Mehrwert.

Die betriebliche Krankenversicherung schafft einen sofort erlebbaren und lang anhaltenden Mehrwert für Sie und Ihre Mitarbeiter. Und ein weiterer Vorteil gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge: Die bKV wirkt sofort und nicht erst, wenn die Mitarbeiter in Rente gehen. Weiter lesen…

Was ist eine bKV? Und was nicht?

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine Betriebskrankenkasse. Eine bKV ist ein Gesundheitskonzept, mit dem Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Prävention und Therapie außerhalb der leistungsmäßig eingeschränkten gesetzlichen Krankenkasse ermöglichen.

Damit fördern Sie langfristig die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Gesunderhaltung Ihren Unternehmens. Kaum ein anderes Benefit wirkt so nachhaltig wie die bKV. Weiter lesen…

Zuzahlungen für Medikamente

Gesetzlich Versicherte werden auch in der Apotheke nach einem Arztbesuch mit Zuzahlungen konfrontiert. Ärztlich verordnete Medikamente können allerdings schnell sehr kostspielig werden.

Als Arbeitgeber können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter benötigte Arzneimittel in Anspruch nehmen können ohne hohe Zuzahlungen. Auch privatärztliche Medikamente stehen ihnen damit zur Verfügung. Weiter lesen…

Sind Employer Branding und Personalmarketing dasselbe?

Eins haben beide gemeinsam: Sich als Arbeitgeber nach außen und nach innen möglichst attraktiv darstellen. Personalmarketing beschreibt dabei die konkreten Maßnahmen bei der Kontaktaufnahme zu potenziellen Bewerbern und Employer Branding ist die Strategie dahinter.

Sowohl Personalmarketing, also auch Employer Branding sind für Unternehmen wichtig. Denn mit einer starken Arbeitgebermarke präsentieren Sie sich sowohl nach innen als auch nach außen als attraktiver Arbeitgeber. Weiter lesen…

Was ist der Unterschied zwischen Heil- und Hilfsmitteln?

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, wie in vielen Bereichen auch für Heil- und Hilfsmittel nur begrenzt. Sie gewährleistet ausschließlich eine Grundversorgung. Wer darüber hinaus weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchte muss diese privat zahlen.

Zu Heil- und Hilfsmitteln gehören unter Anderem Bandagen, Einlagen, Krankengymnastik oder auch Massagen. Als Arbeitgeber können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter auch Leistungen außerhalb der eingeschränkten GKV in Anspruch nehmen können.Weiter lesen…