Mein Chef rockt Blog Mitarbeiterzufriedenheit bKV

Erschöpfungsvorsorge und Facharztservice – Leistungen über die bKV hinaus

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein arbeitgeberfinanziertes Gesundheitskonzept, bei dem der Arbeitgeber eine Krankenzusatzversicherung für seine Arbeitnehmer abschließt. Die Arbeitnehmer erhalten je nach Tarif Erstattungen oder ein bestimmtes Budget für unterschiedliche Gesundheitsleistungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz, Massagen, Heilpraktikerbehandlungen oder der privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Außerhalb dieser Erstattungsleistung gibt es in machen Tarifen weitere Service Leistungen, unabhängig von der Höchsterstattung oder der Budgetgrenze sind.

Dazu zählen die ärztliche Videotelefonie, der Facharztservice und die Erschöpfungsvorsorge. Mit der Videotelefonie entfällt der Arztbesuch und damit ein eventueller Arbeitsausfall, nur für erste Diagnosen oder Beratungsgespräche. Mit dem Facharztservice bekommen Arbeitnehmer schneller einen Termin beim Facharzt und sind damit schneller wieder gesund und arbeitsfähig. Weiter lesen…

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Heilpraktikerbehandlung in der betrieblichen Krankenversicherung

Laut dem statistischen Bundesamt werden täglich rund 128.000 Patienten in einer Heilpraktiker-Praxis behandelt. Trotzdem gehört die Alternative Medizin zu den IGeL-Leistungen. Das bedeutet, die Heilpraktikerbehandlung wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und muss privat abgerechnet werden. Eine wesentlich günstigere Alternative sind Heilpraktikerleistungen in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), für die der Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit Privatleistungen, wie eine Heilpraktikerbehandlung kostenlos in Anspruch nehmen zu können. Arbeitnehmer bekommen damit ein bestimmtes Budget oder eine Erstattung von 80 oder 100% für die jeweilige Leistung. Weiter lesen…