Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze ab dem 01.01.2022
Der Deutschen Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Der Bundesrat stimmte diesem Gesetz am 18. Dezember 2020 zu, womit beschlossen wurde, dass die steuerfreie Sachbezugsgrenze ab dem 01. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro erhöht wird. Damit sind Sachbezüge für den Arbeitgeber nicht mehr bis 44 Euro steuerfrei, sondern bis 50 Euro.
Typische Sachbezüge sind zum Beispiel Tankgutscheine oder ein Dienstwagen. Ein Sachbezug, der sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer erhebliche Mehrwerte bietet, ist die betriebliche Krankenversicherung. Die bKV ist ab dem 01.01.2022 bis zu Freigrenze von 50 Euro monatlich für Arbeitnehmern und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Weiter lesen…