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Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze ab dem 01.01.2022

Der Deutschen Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Der Bundesrat stimmte diesem Gesetz am 18. Dezember 2020 zu, womit beschlossen wurde, dass die steuerfreie Sachbezugsgrenze ab dem 01. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro erhöht wird. Damit sind Sachbezüge für den Arbeitgeber nicht mehr bis 44 Euro steuerfrei, sondern bis 50 Euro.

Typische Sachbezüge sind zum Beispiel Tankgutscheine oder ein Dienstwagen. Ein Sachbezug, der sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer erhebliche Mehrwerte bietet, ist die betriebliche Krankenversicherung. Die bKV ist ab dem 01.01.2022 bis zu Freigrenze von 50 Euro monatlich für Arbeitnehmern und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Weiter lesen…

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Wie zufrieden sind deutsche Arbeitnehmer wirklich?

Laut dem Gallup Index von 2018 werden 2025 bereits ca. 4 Mio. Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen. Die Zufriedenheit der Arbeitnehmer spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der Gallup Index besagt ebenfalls, dass 71% der Arbeitnehmer nur eine geringe Bindung an das Unternehmen haben und 14% haben innerlich bereits gekündigt. Die Arbeitnehmerzufriedenheit wirkt sich nicht nur auf die Lebenszufriedenheit und -qualität des einzelnen Arbeitnehmers aus, sondern wirkt negativ auf die Bindung ans Unternehmen und die Arbeitsproduktivität.

Als Arbeitgeber gibt es einige Faktoren, die Einfluss auf die Arbeitnehmerzufriedenheit haben. Neben einer angemessenen Entlohnung wird es für Arbeitnehmer immer wichtiger, dass er Wertschätzung von seinem Arbeitgeber erhält. Mit der betrieblichen Krankenversicherung kann auch in Ihrem Unternehmen aus dieser Wertschätzung Wertschöpfung werden. Weiter lesen…